Jeder Arbeitnehmer hat das Recht
frei zu entscheiden, ob er seine Interessen
durch einen Anwalt vertreten lassen möchte,
eine Gewerkschaft oder ob er sich selbst vertritt.
Kleingärtner haben ein solches
demokratisches Recht NiCHT !
Wer einen Kleingarten pachten möchte muss sich regelmäßig der Macht eines Verbandes unterwerfen (es gibt Ausnahmen), dem er automatisch über seinen jeweiligen Verein zugeordnet wird.
Unbefriedigend dabei ist, dass diese Verbände
regelmäßig auch Hauptpächter der Kleingartenflächen sind.
Bisher wurde dieser Interessen-Konflikt kaum wahrgenommen.
Durch den permanenten Missbrauch
des Dirk Sielmann allerdings:
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… der angestellter Geschäftsführer des Landesbundes Hamburg,
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gleichzeitig ehrenamtlicher 1. Vorsitzender
des Landesverbandes -
UND Präsident des Bundesverbandes
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sowie SPD-Funktionär der SPD Hamburg-Mitte ist
… und die Garten-Fachzeitschrift für Wahl-Werbung in eigener Sache
genutzt hat, ist die Schmerzgrenze vieler Kleingärtner überschritten.
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Der Wunsch nach Trennung von Hauptpächter bzw. Pächter
und Interessenverband wird lauter.
Das wird Folgen haben, denn immer mehr Kleingärtner beginnen
eigene Interessen-Verbände zu gründen und insgesamt
aus dem Bundes-Verband und seinen Landesverbänden auszutreten.
Zu einer echten demokratischen Praxis könnte es führen,
wenn es jedem einzelnen Kleingärtner möglich wäre,
sich frei zu entscheiden, wie er vertreten sein möchte.
Es gibt ja auch keinen Gewerkschafts-Zwang in Deutschland.
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Margit Ricarda Rolf
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