Kleingärtnerische Nutzung – Kartoffeln für die Tafel?

€ 250.000 Ordnungsgeld ist die Strafe üblicherweise, wenn jemand vor Gericht eine Einstweilige Verfügung einfach ignoriert, also z. B. ein gerichtliches Verbot im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung.

Nun besagt aber das Bundeskleingartengesetz, dass jeder Kleingärtner Kartoffeln und Gemüse anbauen soll für den Eigenbedarf.

Ich kenne den Rechtsstreit und die Schriftsätze ausdrücklich nicht!

Aber…

Anbei und Verkauf sind ausdrücklich verboten. Natürlich könnte ein Kleingärtner Überschüsse verschenken, z.B. an Familie und Freunde, an eine Tafel, das hätte ich Bedenken, weil das eher einen kommerziellen Touch hätte.

Bin gespannt, wie dieser Rechtsstreit aus geht.

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