Kleingärtnerische Nutzung – Kartoffeln für die Tafel?


00:02:47  –  23.07.2020

Karftoffel-Streit:  Stadt verklagt Kleingärtner.

250.000 € Ordnungsgeld ist die Strafe üblicherweise,
wenn jemand vor Gericht eine Einstweilige Verfügung
einfach ignoriert, also z. B. ein gerichtliches Verbot im
Rahmen einer Einstweiligen Verfügung.

Nun besagt aber das Bundeskleingarten-Gesetz, dass jeder Kleingärtner
Kartoffeln und Gemüse anbauen soll für den Eigenbedarf.

Ich kenne den Rechtsstreit und die Schriftsätze ausdrücklich nicht !

Aber…

Anbei und Verkauf sind ausdrücklich verboten.
Natürlich könnte ein Kleingärtner Überschüsse verschenken,
z. B. an Familie und Freunde, an eine Tafel, da hätte ich Bedenken,
weil das eher einen kommerziellen Touch hätte.

Bin gespannt, wie dieser Rechtsstreit aus geht.
                                                                 Margit Ricarda Rolf 

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